Leistungen & Service

Wir sind Ihr

richtiger Ansprechpartner


Leistungen & Service

Das regeln wir für Sie

Bevor irgendetwas in die Wege geleitet werden kann, muss eine Ärztin / ein Arzt die Todesbescheinigung ausstellen. In Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Hospizen wird das automatisch veranlasst. Bei einem Sterbefall zu Hause ist das Herbeirufen eines Arztes die Aufgabe der Angehörigen. Die Todesbescheinigung ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.

Das regeln wir für Sie

Wir kümmern uns um den Verstorbenen.


  • Versorgung am Sterbeort
  • Überführung (auch aus dem Ausland)
  • Treffen der hygienischen Vorkehrungen
  • Restaurative Wiederherstellung und Einbalsamierung
  • Einkleiden (auch in eigene Kleidung) und Einbetten in den Sarg
  • Aufbahrung (offen oder geschlossen)
  • Überführung zum Ort der Beisetzung

Wir beraten Sie bei der:

  • Wahl der Bestattungsart
  • Wahl des Grabes und eines individuellen Grabmals
  • Auswahl des Sarges oder der Urne
  • Sargausstattung und der Kleiderwahl für den Verstorbenen
  • Auswahl und Erstellung eines Sterbebildes/-fotos
  • Auswahl und Bestellung von Blumen und Dekoration
  • Musik- und Musikerauswahl für die Trauerfeier
  • Auswahl eines Trauerredners

Wir kümmern uns um die Formalitäten:

  • Abstimmung der einzelnen Behördengänge und Wahrung der Fristen
  • Abholen des Totenscheins
  • Standesamtliche Beurkundung des Todes
  • Zustellung der Urkunden an die Angehörigen
  • Anmeldung bei der Friedhofsverwaltung
  • Benachrichtigung und Abrechnung mit der Krankenkasse, Versicherungen und ggf. berufsständischen Organisationen
  • Abmeldung und Beantragung des Überbrückungsgeldes (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherung
  • Beschaffung erforderlicher Genehmigungen für die Bestattung
  • Beschaffung erforderlicher Genehmigungen für eine Auslandsüberführung


Wir kümmern uns um die Organisation:

  • Festlegen des Termins für die Bestattung mit der Stadt oder Gemeinde und der Kirche
  • Festlegen des Termins für die Trauerfeier mit den Angehörigen
  • Terminabsprache mit dem Geistlichen, dem Trauerredner, den Musikern
  • Beratung und Terminabsprache für eine offene Aufbahrung
  • Organisation der Sargträger
  • Leitung der Trauerfeier auf dem Friedhof
  • Beratung bei der Gestaltung, Entwurf und Aufgabe bzw. Druck von Zeitungsanzeigen, Danksagungen, Trauerbriefen und -karten
  • Erstellung von Kondolenzliste
Wir kümmern uns

Bestattungsarten

Um die richtige Wahl der Bestattung zu treffen, müssen verschiedene Kriterien berück­sichtigt werden. Wenn der Verstor­bene bereits seine Wünsche dokumen­tiert hat, sind diese selbst­verständ­lich verbindlich. Im anderen Fall werden wir zusammen mit den Angehö­rigen die Bestattungsart wählen, die dem Verstorbenen gerecht wird.

In der Hauptsache ist zunächst festzulegen, ob eine Einäscherung erfolgen soll. In Verbindung mit dieser Entscheidung sind viele ver­schiedene Bestattungsarten möglich. Dazu gehören die traditio­nelle Erdbestattung, eine Natur- oder Seebestattung oder auch eine beson­dere Art der Bestattung, beispielsweise die Diamantbestattung.

Bedingungen sind auf Länderebene gesetzlich geregelt, sodass diese Entscheidungen innerhalb eines gewissen Rahmens erfolgen müssen in Abhängig­keit davon, in welchem Bundesland die Bestattung statt­finden wird.

Ausschlag­gebend ist auch die Religion des Verstor­benen, mit der jeweils unter­schiedliche Traditionen und Riten verbunden sind.

Wir beraten Sie gern ausführlich über die für den Verstorbenen richtige Form der Bestattung.


Vorsorge

VORSORGEVERTRAG

Die Beschäftigung mit dem eigenen Tod ist nicht einfach. Dennoch möchten viele Men­schen ihre Bestat­tung im Vorwege selbst regeln, weil sie nicht nur für ihr Leben, sondern auch für ihren Tod die Verantwortung über­nehmen und außer­dem ihren Hinter­bliebenen den Abschied durch die eigenen Entschei­dungen erleichtern wollen.

Dies bedeutet, für die eigene Bestattung nach den eigenen Wünschen Vorkeh­rungen zu treffen.

Wir beraten und unter­stützen Sie kosten­los dabei, Ihre Vorstellungen in einem Vor­sorge­vertrag fest­zu­legen. Dazu gehören beispiels­weise die von Ihnen getroffene Auswahl des Fried­hofes, des Sarges, des Blumen­­schmucks, der Art der Bestattung, der Musik und die gewünschte Gestal­tung der Trauer­feier.

Ihre Bestimmungen werden durch den Vor­sorge­vertrag rechts­kräftig und nach dem Tode aus­geführt.

Anhand der von Ihnen gewählten Bestattungs­art und -ausfüh­rung lassen sich die Kosten ein­schätzen, sodass Sie die Möglich­keit haben, diese schon zu Leb­zeiten abzu­sichern. Dafür bietet sich eine Sterbe­geld­versicherung oder ein Treu­hand­konto an.

Auf diese Weise können Sie Ihre Familie finanziell, aber auch im Hin­blick auf die Planung der Bestattung entlasten, bei der eine Viel­zahl von Entschei­dungen zu treffen ist.

Denn in der Zeit der Trauer um einen Angehö­­rigen fällt es vielen Menschen nicht leicht, sich mit diesen Dingen zu beschäftigen.

Deutsche Bestattungsvorsorge

Deutsche Bestattungsvorsorge
Treuhand AG

Mitglied im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V

Mitglied im Kuratorium
Deutsche Bestattungskultur e.V

Schon zu Lebzeiten kann jeder Mensch seine eigene Beerdigung durch einen Vorsorge­­vertrag regeln und absichern. So können Hinterblie­bene von der Entschei­­dung über die Bestattungs­art und auch der finan­ziellen Sorge entlastet werden. Wir beraten Sie gerne.

Auch eine Patienten­verfügung und die Vorsorge­vollmacht sind wichtige Vorsorge­­maß­nahmen.

Das Bundesminis­terium für Justiz stellt zu diesen Themen eine Broschüre mit umfassenden Informationen bereit.

Quelle der Informations­materialien: Bundes­ministe­rium der Justiz und für Verbraucher­schutz, Stand: August 2015


DAS TREUHANDKONTO

Als Alterna­tive zur Sterbe­geldver­siche­rung bieten wir Ihnen die Möglich­keit, im Zusammen­hang mit dem Abschluss eines Bestattungs­vorsorge­vertrages Ihr für die Bestattungs­finan­zierung vorge­sehenes Kapital auf einem Treuhand­konto bei uns anzulegen. Dieses Konto ist zweck­gebunden, und der im Todes­fall verfügbare Betrag wird deshalb ausschließlich für Ihre Bestattung verwendet, wie sie im Vorsorge­vertrag von Ihnen fest­gelegt wurde. Diese Form der Vorsorge sichert also die mit uns verein­barten Leistungen ab und ist deshalb empfeh­lenswert.

Im Sterbe­fall erfolgt die Auszah­lung des zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Betrages inklusive der Zinsen an uns. So können wir unsere vertraglichen Verpflichtungen Ihnen gegenüber uneinge­schränkt erfüllen. 

Nach Erbringung unserer Leistungen erfolgt die Abrechnung auf Basis einer detaillierten Kosten­auf­stellung. Ergibt sich ein Über­schuss, so wird dieser an die Erben ausgezahlt.

Die Vorsorge mittels eines Treuhand­kontos hat für Sie folgende Vorteile:

  • Verwaltung und Anlage des eingezahlten Betrages gemäß Kapital­anlage­gesetz
  • Bessere Verzinsung als auf übliche Spar­einlagen
  • Keine direkte Zugriffs­möglichkeit durch Dritte
  • Individuelle Vertrags­gestaltung
  • Keine laufenden Einzah­lungen
  • Kontoführung mit jähr­lichem Ausweis der Zinser­träge
  • Wenn Sie Interesse an diesem Vorsorge­modell haben, beraten wir Sie gerne ausführlich.


Deutsche Bestattungsvorsorge

Deutsche Bestattungsvorsorge
Treuhand AG

DIE STERBEGELDVERSICHERUNG

Zum 01.01.2004 wurde das Sterbe­geld für Versicherte der gesetz­lichen Kranken­kassen ersatzlos gestrichen. Daher tragen die Angehö­rigen eines Verstor­benen die gesamten Kosten der Bestattung, sofern keine private Vorsorge getroffen wurde.

Eine solche private Vorsorge zur Absicherung der Bestattungs­kosten kann über eine Sterbe­geld­versicherung erfolgen. Sie werden von vielen Versicherungs­gesell­schaften angeboten, und wir helfen Ihnen, die für Sie geeignete Versicherung zu finden.

Diese Form der finanziellen Vorsorge hat beispiels­weise folgende Vorteile:

  • Vertragsabschluss ohne Gesundheitsprüfung
  • Aufnahme bis zum 85. Lebensjahr
  • Kapitalversicherung mit Überschussbeteiligung
  • Sehr günstige Beiträge
  • Flexible Zahlungsmodalitäten
  • Keine Wartezeit im Leistungsfall
  • Doppelte Versicherungssumme bei Unfalltod


Für eine kostenlose Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


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