Bevor irgendetwas in die Wege geleitet werden kann, muss eine Ärztin / ein Arzt die Todesbescheinigung ausstellen. In Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Hospizen wird das automatisch veranlasst. Bei einem Sterbefall zu Hause ist das Herbeirufen eines Arztes die Aufgabe der Angehörigen. Die Todesbescheinigung ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Um die richtige Wahl der Bestattung zu treffen, müssen verschiedene Kriterien berücksichtigt werden. Wenn der Verstorbene bereits seine Wünsche dokumentiert hat, sind diese selbstverständlich verbindlich. Im anderen Fall werden wir zusammen mit den Angehörigen die Bestattungsart wählen, die dem Verstorbenen gerecht wird.
In der Hauptsache ist zunächst festzulegen, ob eine Einäscherung erfolgen soll. In Verbindung mit dieser Entscheidung sind viele verschiedene Bestattungsarten möglich. Dazu gehören die traditionelle Erdbestattung, eine Natur- oder Seebestattung oder auch eine besondere Art der Bestattung, beispielsweise die Diamantbestattung.
Bedingungen sind auf Länderebene gesetzlich geregelt, sodass diese Entscheidungen innerhalb eines gewissen Rahmens erfolgen müssen in Abhängigkeit davon, in welchem Bundesland die Bestattung stattfinden wird.
Ausschlaggebend ist auch die Religion des Verstorbenen, mit der jeweils unterschiedliche Traditionen und Riten verbunden sind.
Wir beraten Sie gern ausführlich über die für den Verstorbenen richtige Form der Bestattung.
Die Beschäftigung mit dem eigenen Tod ist nicht einfach. Dennoch möchten viele Menschen ihre Bestattung im Vorwege selbst regeln, weil sie nicht nur für ihr Leben, sondern auch für ihren Tod die Verantwortung übernehmen und außerdem ihren Hinterbliebenen den Abschied durch die eigenen Entscheidungen erleichtern wollen.
Dies bedeutet, für die eigene Bestattung nach den eigenen Wünschen Vorkehrungen zu treffen.
Wir beraten und unterstützen Sie kostenlos dabei, Ihre Vorstellungen in einem Vorsorgevertrag festzulegen. Dazu gehören beispielsweise die von Ihnen getroffene Auswahl des Friedhofes, des Sarges, des Blumenschmucks, der Art der Bestattung, der Musik und die gewünschte Gestaltung der Trauerfeier.
Ihre Bestimmungen werden durch den Vorsorgevertrag rechtskräftig und nach dem Tode ausgeführt.
Anhand der von Ihnen gewählten Bestattungsart und -ausführung lassen sich die Kosten einschätzen, sodass Sie die Möglichkeit haben, diese schon zu Lebzeiten abzusichern. Dafür bietet sich eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto an.
Auf diese Weise können Sie Ihre Familie finanziell, aber auch im Hinblick auf die Planung der Bestattung entlasten, bei der eine Vielzahl von Entscheidungen zu treffen ist.
Denn in der Zeit der Trauer um einen Angehörigen fällt es vielen Menschen nicht leicht, sich mit diesen Dingen zu beschäftigen.
Deutsche Bestattungsvorsorge
Treuhand AG
Mitglied im Kuratorium
Deutsche Bestattungskultur e.V
Schon zu Lebzeiten kann jeder Mensch seine eigene Beerdigung durch einen Vorsorgevertrag regeln und absichern. So können Hinterbliebene von der Entscheidung über die Bestattungsart und auch der finanziellen Sorge entlastet werden. Wir beraten Sie gerne.
Auch eine Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht sind wichtige Vorsorgemaßnahmen.
Das Bundesministerium für Justiz stellt zu diesen Themen eine Broschüre mit umfassenden Informationen bereit.
Quelle der Informationsmaterialien: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Stand: August 2015
Als Alternative zur Sterbegeldversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages Ihr für die Bestattungsfinanzierung vorgesehenes Kapital auf einem Treuhandkonto bei uns anzulegen. Dieses Konto ist zweckgebunden, und der im Todesfall verfügbare Betrag wird deshalb ausschließlich für Ihre Bestattung verwendet, wie sie im Vorsorgevertrag von Ihnen festgelegt wurde. Diese Form der Vorsorge sichert also die mit uns vereinbarten Leistungen ab und ist deshalb empfehlenswert.
Im Sterbefall erfolgt die Auszahlung des zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Betrages inklusive der Zinsen an uns. So können wir unsere vertraglichen Verpflichtungen Ihnen gegenüber uneingeschränkt erfüllen.
Nach Erbringung unserer Leistungen erfolgt die Abrechnung auf Basis einer detaillierten Kostenaufstellung. Ergibt sich ein Überschuss, so wird dieser an die Erben ausgezahlt.
Die Vorsorge mittels eines Treuhandkontos hat für Sie folgende Vorteile:
Deutsche Bestattungsvorsorge
Treuhand AG
Zum 01.01.2004 wurde das Sterbegeld für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen. Daher tragen die Angehörigen eines Verstorbenen die gesamten Kosten der Bestattung, sofern keine private Vorsorge getroffen wurde.
Eine solche private Vorsorge zur Absicherung der Bestattungskosten kann über eine Sterbegeldversicherung erfolgen. Sie werden von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten, und wir helfen Ihnen, die für Sie geeignete Versicherung zu finden.
Diese Form der finanziellen Vorsorge hat beispielsweise folgende Vorteile:
Für eine kostenlose Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Feldstraße 6
18057 Rostock
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Zur Mühle 5
18184 Neu Thulendorf